Steuern & Recht7 Min. Lesezeit27. März 2026

0,25%-Regelung 2026: Welche Elektroautos sind förderfähig?

Seit Juli 2025 gilt die 0,25%-Regelung für Elektroautos bis 100.000 € Bruttolistenpreis. Was das bedeutet, wer profitiert und wie hoch der geldwerte Vorteil wirklich ist – alles auf einen Blick.

Was ist die 0,25 %-Regelung bei Elektroautos?

Wer in Deutschland einen Firmenwagen privat nutzt, muss diesen Vorteil als sogenannten geldwerten Vorteil (GWV) versteuern. Bei Verbrenner-Fahrzeugen gilt die klassische 1%-Regelung: Pro Monat werden 1 % des Bruttolistenpreises als steuerpflichtiges Einkommen hinzugezählt.

Für rein elektrische Firmenwagen gilt jedoch eine massive Ausnahme: Hier sind es nur 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat – also ein Viertel der normalen Versteuerung. Das macht Elektroautos als Dienstwagen oder per Gehaltsumwandlung außerordentlich attraktiv.

Grundformel

GWV (monatlich) = Bruttolistenpreis × 0,25 %

Beispiel: E-Auto mit BLP 48.000 € → GWV = 48.000 € × 0,0025 = 120 € / Monat
Vergleich Verbrenner (1%-Regel): 48.000 € × 0,01 = 480 € / Monat → 4x so viel!

Was hat sich seit Juli 2025 geändert?

Bis zum 18. Juli 2025 galt die 0,25%-Regelung nur für rein elektrische Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 €. Fahrzeuge über dieser Grenze wurden mit 0,5% versteuert.

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Obergrenze ab dem 19. Juli 2025 auf 100.000 € Bruttolistenpreis angehoben. Das bedeutet: deutlich mehr Fahrzeugmodelle kommen jetzt in den Genuss der günstigen 0,25%-Versteuerung – darunter viele Premium-Elektroautos, die bisher in der teureren 0,5%-Kategorie lagen.

Die Regelung gilt in dieser Form bis zum 31. Dezember 2030. Eine Verlängerung ist im Gespräch, aber noch nicht gesetzlich beschlossen.

Die drei Stufen im Überblick (Stand 2026)

FahrzeugtypBLP-GrenzeVersteuerungssatzGilt bis
Rein elektrisch (BEV)bis 100.000 €0,25 %31.12.2030
Rein elektrisch (BEV)über 100.000 €0,50 %31.12.2030
Plug-in-Hybrid (PHEV) mit ≥80 km E-Reichweite ODER ≤50g CO₂/kmalle Preisklassen0,50 %31.12.2030
Verbrenner (ICE)alle Preisklassen1,00 %unbegrenzt

Wichtig: Plug-in-Hybride (PHEVs) profitieren nicht von der 0,25%-Regelung, sondern nur von der 0,5%-Regelung – und auch das nur, wenn sie mindestens 80 km rein elektrische Reichweite haben oder die CO₂-Emissionen maximal 50 g/km betragen.

Was ist der Bruttolistenpreis genau?

Der Bruttolistenpreis (BLP) ist entscheidend für die Berechnung – und wird oft missverstanden. Er entspricht dem Herstellerlistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inklusive Mehrwertsteuer und aller Sonderausstattungen ab Werk.

Was zählt zum BLP?

Zählt zum BLP: Herstellerlistenpreis, Sonderausstattung ab Werk, Mehrwertsteuer

Zählt NICHT zum BLP: Händlerrabatte, Sonderkonditionen, Leasing-Abschläge, vom Händler nachgerüstete Extras

Das bedeutet: Selbst wenn du einen erheblichen Rabatt auf den Kaufpreis ausgehandelt hast, bleibt der BLP für die Steuerberechnung unverändert.

Rechenbeispiel: So verändert sich der GWV durch die Preisgrenze

Schauen wir uns drei konkrete Beispielfahrzeuge an, um den Unterschied zwischen alter und neuer Regelung zu verstehen:

Fahrzeug (BLP)GWV alt (bis 70k)GWV ab Juli 2025Monatliche Ersparnis
E-Auto, BLP 50.000 €125 € (0,25%)125 € (0,25%)Keine Änderung
E-Auto, BLP 80.000 €400 € (0,50%)200 € (0,25%)200 € / Monat weniger
E-Auto, BLP 95.000 €475 € (0,50%)237,50 € (0,25%)237,50 € / Monat weniger
E-Auto, BLP 110.000 €550 € (0,50%)550 € (0,50%)Keine Änderung (über 100k)

Gerade für die mittlere Preisklasse zwischen 70.000 und 100.000 € – also viele Tesla Model 3 Long Range, BMW iX, Mercedes EQC oder Audi e-tron-Modelle – ist die Gesetzesänderung enorm: Sie halbiert den monatlichen geldwerten Vorteil und damit die Steuerlast.

Für welche Elektroautos gilt die 0,25%-Regelung 2026?

Alle rein elektrischen Fahrzeuge (Battery Electric Vehicles, BEVs) mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 € profitieren von der 0,25%-Regelung. Dazu gehören unter anderem:

  • VW ID.3, ID.4, ID.5, ID.7 (alle Varianten unter 100k)
  • Tesla Model 3 (Standard Range und Long Range)
  • Hyundai IONIQ 5 und IONIQ 6
  • Kia EV6 und EV9
  • BMW i4, i5 (viele Varianten)
  • Mercedes EQA, EQB, EQC (je nach Ausstattung)
  • Peugeot e-308, e-2008
  • Renault Megane E-Tech Electric
  • Dacia Spring Electric
  • BYD Atto 3, Seal
  • Ford Mustang Mach-E
  • Volvo EX30, EX40
  • CUPRA Born
  • Skoda Enyaq iV

Fahrzeuge über 100.000 € BLP – wie der Tesla Model S, Porsche Taycan (höhere Ausstattungen) oder BMW iX xDrive50 – werden mit 0,5 % versteuert, profitieren aber immer noch deutlich gegenüber Verbrennern.

Wie kombiniert sich die 0,25%-Regelung mit Gehaltsumwandlung?

Die 0,25%-Regelung und die Gehaltsumwandlung ergänzen sich ideal: Bei der Gehaltsumwandlung wird die Leasingrate vom Bruttogehalt abgezogen. Der geldwerte Vorteil von 0,25% kommt dann wieder hinzu – aber dieser Betrag ist so gering, dass die Gesamtsteuerbelastung deutlich unter der beim privaten Leasing liegt.

Das Ergebnis: Du zahlst effektiv einen Bruchteil des Bruttolistenpreises als monatliche Nettolast – während Verbrennerfahrer mit der 1%-Regelung ein vielfaches an geldwertem Vorteil versteuern müssen.

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