Was ist die 0,25 %-Regelung bei Elektroautos?
Wer in Deutschland einen Firmenwagen privat nutzt, muss diesen Vorteil als sogenannten geldwerten Vorteil (GWV) versteuern. Bei Verbrenner-Fahrzeugen gilt die klassische 1%-Regelung: Pro Monat werden 1 % des Bruttolistenpreises als steuerpflichtiges Einkommen hinzugezählt.
Für rein elektrische Firmenwagen gilt jedoch eine massive Ausnahme: Hier sind es nur 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat – also ein Viertel der normalen Versteuerung. Das macht Elektroautos als Dienstwagen oder per Gehaltsumwandlung außerordentlich attraktiv.
Grundformel
Beispiel: E-Auto mit BLP 48.000 € → GWV = 48.000 € × 0,0025 = 120 € / Monat
Vergleich Verbrenner (1%-Regel): 48.000 € × 0,01 = 480 € / Monat → 4x so viel!
Was hat sich seit Juli 2025 geändert?
Bis zum 18. Juli 2025 galt die 0,25%-Regelung nur für rein elektrische Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 €. Fahrzeuge über dieser Grenze wurden mit 0,5% versteuert.
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Obergrenze ab dem 19. Juli 2025 auf 100.000 € Bruttolistenpreis angehoben. Das bedeutet: deutlich mehr Fahrzeugmodelle kommen jetzt in den Genuss der günstigen 0,25%-Versteuerung – darunter viele Premium-Elektroautos, die bisher in der teureren 0,5%-Kategorie lagen.
Die Regelung gilt in dieser Form bis zum 31. Dezember 2030. Eine Verlängerung ist im Gespräch, aber noch nicht gesetzlich beschlossen.
Die drei Stufen im Überblick (Stand 2026)
| Fahrzeugtyp | BLP-Grenze | Versteuerungssatz | Gilt bis |
|---|---|---|---|
| Rein elektrisch (BEV) | bis 100.000 € | 0,25 % | 31.12.2030 |
| Rein elektrisch (BEV) | über 100.000 € | 0,50 % | 31.12.2030 |
| Plug-in-Hybrid (PHEV) mit ≥80 km E-Reichweite ODER ≤50g CO₂/km | alle Preisklassen | 0,50 % | 31.12.2030 |
| Verbrenner (ICE) | alle Preisklassen | 1,00 % | unbegrenzt |
Wichtig: Plug-in-Hybride (PHEVs) profitieren nicht von der 0,25%-Regelung, sondern nur von der 0,5%-Regelung – und auch das nur, wenn sie mindestens 80 km rein elektrische Reichweite haben oder die CO₂-Emissionen maximal 50 g/km betragen.
Was ist der Bruttolistenpreis genau?
Der Bruttolistenpreis (BLP) ist entscheidend für die Berechnung – und wird oft missverstanden. Er entspricht dem Herstellerlistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inklusive Mehrwertsteuer und aller Sonderausstattungen ab Werk.
Was zählt zum BLP?
Zählt NICHT zum BLP: Händlerrabatte, Sonderkonditionen, Leasing-Abschläge, vom Händler nachgerüstete Extras
Das bedeutet: Selbst wenn du einen erheblichen Rabatt auf den Kaufpreis ausgehandelt hast, bleibt der BLP für die Steuerberechnung unverändert.
Rechenbeispiel: So verändert sich der GWV durch die Preisgrenze
Schauen wir uns drei konkrete Beispielfahrzeuge an, um den Unterschied zwischen alter und neuer Regelung zu verstehen:
| Fahrzeug (BLP) | GWV alt (bis 70k) | GWV ab Juli 2025 | Monatliche Ersparnis |
|---|---|---|---|
| E-Auto, BLP 50.000 € | 125 € (0,25%) | 125 € (0,25%) | Keine Änderung |
| E-Auto, BLP 80.000 € | 400 € (0,50%) | 200 € (0,25%) | 200 € / Monat weniger |
| E-Auto, BLP 95.000 € | 475 € (0,50%) | 237,50 € (0,25%) | 237,50 € / Monat weniger |
| E-Auto, BLP 110.000 € | 550 € (0,50%) | 550 € (0,50%) | Keine Änderung (über 100k) |
Gerade für die mittlere Preisklasse zwischen 70.000 und 100.000 € – also viele Tesla Model 3 Long Range, BMW iX, Mercedes EQC oder Audi e-tron-Modelle – ist die Gesetzesänderung enorm: Sie halbiert den monatlichen geldwerten Vorteil und damit die Steuerlast.
Für welche Elektroautos gilt die 0,25%-Regelung 2026?
Alle rein elektrischen Fahrzeuge (Battery Electric Vehicles, BEVs) mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 € profitieren von der 0,25%-Regelung. Dazu gehören unter anderem:
- ✓VW ID.3, ID.4, ID.5, ID.7 (alle Varianten unter 100k)
- ✓Tesla Model 3 (Standard Range und Long Range)
- ✓Hyundai IONIQ 5 und IONIQ 6
- ✓Kia EV6 und EV9
- ✓BMW i4, i5 (viele Varianten)
- ✓Mercedes EQA, EQB, EQC (je nach Ausstattung)
- ✓Peugeot e-308, e-2008
- ✓Renault Megane E-Tech Electric
- ✓Dacia Spring Electric
- ✓BYD Atto 3, Seal
- ✓Ford Mustang Mach-E
- ✓Volvo EX30, EX40
- ✓CUPRA Born
- ✓Skoda Enyaq iV
Fahrzeuge über 100.000 € BLP – wie der Tesla Model S, Porsche Taycan (höhere Ausstattungen) oder BMW iX xDrive50 – werden mit 0,5 % versteuert, profitieren aber immer noch deutlich gegenüber Verbrennern.
Wie kombiniert sich die 0,25%-Regelung mit Gehaltsumwandlung?
Die 0,25%-Regelung und die Gehaltsumwandlung ergänzen sich ideal: Bei der Gehaltsumwandlung wird die Leasingrate vom Bruttogehalt abgezogen. Der geldwerte Vorteil von 0,25% kommt dann wieder hinzu – aber dieser Betrag ist so gering, dass die Gesamtsteuerbelastung deutlich unter der beim privaten Leasing liegt.
Das Ergebnis: Du zahlst effektiv einen Bruchteil des Bruttolistenpreises als monatliche Nettolast – während Verbrennerfahrer mit der 1%-Regelung ein vielfaches an geldwertem Vorteil versteuern müssen.